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   BSG, 16.12.1970 - 2 RU 46/68   

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https://dejure.org/1970,3626
BSG, 16.12.1970 - 2 RU 46/68 (https://dejure.org/1970,3626)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1970 - 2 RU 46/68 (https://dejure.org/1970,3626)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1970 - 2 RU 46/68 (https://dejure.org/1970,3626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Betriebliche Tätigkeit - Durststillen

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 U 79/16

    Schüler einer Schule für körperbehinderte Menschen mit Problemen bei der

    Dem "Essen" steht das "Trinken" nach dieser Rechtsprechung gleich (vgl BSG, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 RU 46/68 - SozR Nr. 21 zu § 548 RVO), denn mit "Essen und Trinken" wird ein Grundbedürfnis gestillt, das ein jeder Mensch unabhängig davon hat, ob er einer versicherten Tätigkeit nachgeht oder nicht (Krasney in: Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, Stand September 2019, § 8 Rn 110; Schwerdtfeger in: Lauterbach, Unfallversicherung, § 8 Rn. 225; Ricke, aaO, § 8 Rn 72).

    Dies war nach der älteren Rechtsprechung des BSG schon dann der Fall, wenn die betrieblichen Umstände ein besonderes Hunger- oder Durstgefühl veranlasst hatten, welches ohne die betriebliche Tätigkeit nicht oder erst später aufgetreten wäre, wenn also "Essen und Trinken" unmittelbar der Wiedererlangung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dienten (BSG, Urteil vom 30. Juni 1961 - 2 RU 37/60 - SozR Nr. 40 zu § 542 RVO aF; BSG, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 2 RU 46/68 - SozR Nr. 21 zu § 548 RVO; BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 6/02 R Rn 17).

  • LSG Hessen, 06.11.1974 - L 3 U 328/73

    Wegeunfall

    Eine Ausnahme besteht jedoch beim Trinken, wenn dem ein durch die Art der betrieblichen Tätigkeit erzeugtes Durstgefühl zugrunde liegt (vgl. Urteil des BSG vom 16.12.1970, 2 RU 46/68).
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